Pflege kostet nicht nur Zeit und Kraft, sondern auch Geld. Viele Angehörige übernehmen die Versorgung ihrer Eltern oder Partner:innen in der Annahme, dass sie die Kosten größtenteils selbst tragen müssen. Dabei gibt es eine ganze Reihe von finanziellen Unterstützungen, die die Belastung deutlich verringern können – von Pflegegeld bis hin zu Steuererleichterungen.

Hier ein Überblick, damit du nichts Wichtiges übersiehst.

Pflegegeld

Pflegegeld ist die direkte finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Es wird monatlich ausgezahlt und hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2: 331 €
  • Pflegegrad 3: 573 €
  • Pflegegrad 4: 765 €
  • Pflegegrad 5: 947 €

👉 Dieses Geld gehört der pflegebedürftigen Person, wird aber in der Praxis oft an die Angehörigen weitergegeben, die sich kümmern.

Pflegesachleistungen

Wenn ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung hinzugezogen wird, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem festgelegten Betrag (abhängig vom Pflegegrad). Wer möchte, kann Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren.

Entlastungsbetrag – 131 € monatlich

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf diesen Betrag. Er wird nicht ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden, z. B.:

  • Haushaltshilfen
  • Alltags- und Betreuungsangebote
  • Tages- oder Nachtpflege

Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Manchmal müssen Angehörige eine Pause machen – ob wegen Krankheit, Urlaub oder eigener Termine. Dafür gibt es:

  • Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr für Ersatzpflege zu Hause oder in einer Einrichtung.
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr für zeitweise stationäre Betreuung.

Die Beträge lassen sich teilweise miteinander kombinieren – so stehen sogar bis zu 3.386 € pro Jahr zur Verfügung.

Zuschüsse für Wohnraumanpassung

Wenn die Wohnung nicht mehr sicher oder praktisch genug ist, unterstützt die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Beispiele:

  • Haltegriffe im Bad
  • Treppenlift
  • Türverbreiterungen
  • ebenerdige Dusche

Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt erhöht sich der Betrag auf maximal 16.000 €.

Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf:

  • 40 € monatlich für Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen).
  • Kostenübernahme für technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Rollator.

Steuerliche Entlastungen

Viele Kosten rund um die Pflege können steuerlich geltend gemacht werden, z. B.:

  • Pflegepauschbetrag (bis zu 1.800 € jährlich).
  • Absetzung außergewöhnlicher Belastungen (z. B. Umbaukosten, Zuzahlungen).
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Putz- oder Gartenhilfe).

👉 Hier lohnt es sich, Belege zu sammeln und sich ggf. steuerlich beraten zu lassen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

  • Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege), wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
  • Kommunale Zuschüsse oder Förderprogramme (je nach Bundesland).
  • Pflegezeitgesetz: Bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei akutem Pflegefall, längerfristig teilweise Freistellungen vom Job.

Fazit

Pflege muss nicht bedeuten, dass Familien die Kosten alleine tragen. Es gibt viele finanzielle Hilfen – die Kunst ist, sie rechtzeitig zu kennen und zu beantragen. Mein Rat: Informiere dich frühzeitig bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle. So sicherst du dir alle Leistungen, die dir und deinem Angehörigen zustehen.

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